
● Medizinisches Diktieren
MedITDict
Taste halten, sprechen, loslassen. Der Text steht im Feld.
Der Befund entsteht dort, wo der Cursor schon steht — im Praxisprogramm, im Browser, im Textfeld. Kein Fenster wechseln, kein Kopieren, kein Nachtragen am Abend.
Der Kern
Ein Overlay, das den Fokus nie stiehlt
Während des Diktats bleibt der Cursor im Patientenfeld. Das Overlay zeigt nur den Pegelstreifen und den mitlaufenden Text — es beantwortet die Frage, die Stille sonst offenlässt: hört das Gerät überhaupt mit?

F9 halten und sprechen. Punkt und Uhr zeigen, dass die Taste noch gedrückt ist; der Pegelstreifen zeigt, dass Ton ankommt.

Direkt ins Feld
Der fertige Text wird dorthin geschrieben, wo der Cursor steht — im PVS, im Browser, in Word. MedITDict braucht keine Schnittstelle zu Ihrem Praxisprogramm, weil es sich wie eine Tastatur verhält.

Zwei Stufen
Stufe 1 erkennt das gesprochene Wort mit einem medizinischen Modell. Stufe 2 setzt Satzzeichen, Groß- und Kleinschreibung und Absätze — aus Diktat wird Befundtext.

Textbausteine
Wiederkehrende Formulierungen werden über ein Stichwort abgerufen und pro Fachrichtung gepflegt. Was jede Woche gleich lautet, wird nicht jede Woche neu gesprochen.
1
Taste zum Diktieren
2
Stufen bis zum Befundtext
0
Installation auf einem Server
3
Geräte je Sitzplatz
Betrieb
In der Praxis wird nur ein Programm installiert
Den Rest betreiben wir. Es gibt keinen Server in der Praxis, keine Datenbank zu pflegen, kein Zertifikat zu erneuern — und keinen Vertrag mit einem KI-Anbieter, um den Sie sich kümmern müssten.

Wohin Patientenaudio geht, ist bei uns dokumentiert
Der Client auf dem Praxisrechner kennt keinen Spracherkennungsanbieter — er kennt dessen Adresse nicht und hat keinen Schlüssel dafür. Er spricht ausschließlich mit unserem Relay, und das Relay entscheidet, was weitergereicht wird.
In unserem Betriebsportal steht jederzeit, welcher Anbieter beteiligt ist, mit welchem Modell, in welcher Region und unter welcher Zusicherung zur Nichtspeicherung. Meldet sich ein Relay eine Minute lang nicht, verschwindet es aus der Liste, statt alte Zahlen weiterzuzeigen.
Diese Angaben legen wir Ihnen für Ihr Verarbeitungsverzeichnis offen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit dem Spracherkennungsanbieter liegt derzeit nicht vor; die Zusicherung stützt sich auf dessen öffentliche Herstellerangabe, und genau so ist sie bei uns hinterlegt.

Es wird nichts aufgezeichnet
Audio existiert nur im Arbeitsspeicher, für die Dauer des Diktats. Es gibt keine Aufnahme, die man später anhören könnte — auch nicht versehentlich, auch nicht bei uns.

Kein Dienst offen im Netz
Relay und Verwaltung sind nur über einen vorgelagerten TLS-Proxy erreichbar und binden selbst ausschließlich lokal. Was nicht von außen erreichbar ist, kann von außen nicht angegriffen werden.

Schlüssel nie im Programm
Die Anbieterschlüssel liegen in einer Datei, die nur der Systembenutzer root lesen darf, und werden dem Dienst übergeben, bevor er seine Rechte abgibt. Sie stecken in keinem Programm und in keinem Client.

Ein Seat ist eine Person, kein Rechner
Dieselbe Ärztin an drei Geräten ist ein Sitzplatz. Wer am Sprechzimmer-PC beginnt und am Laptop weiterarbeitet, braucht keine zweite Lizenz — gleichzeitig diktieren kann man ohnehin nur an einem Gerät.
Sitzplätze richten wir ein, nicht die Praxis. Die Nebenläufigkeit wird zentral gezählt, sodass ein Sitzplatz nie doppelt belegt werden kann, egal über welches Relay das Diktat läuft.

Das Praxisportal — zuweisen statt beantragen
Die Praxisverwaltung sieht ihre Sitzplätze und weist sie den Personen zu. Dazu Nutzer anlegen, Fachrichtung setzen, Textbausteine pflegen und den Verbrauch einsehen.
Ein freier Sitzplatz steht als frei da, ein zugewiesener nennt die Person. Wer aus der Praxis ausscheidet, gibt seinen Platz zurück, ohne dass jemand bei uns anrufen muss.
Auf dem Praxisrechner
Installation ohne Administrator
Das Programm richtet sich im Benutzerkonto ein. Das ist Absicht: In den meisten Praxen hat nicht jede Person Administratorrechte, und darauf zu warten kostet mehr Zeit als die Installation.

macOS 13 und neuer
Eine Datei für Apple Silicon und Intel — macOS wählt selbst. Das Paket ist signiert und von Apple notarisiert, es erscheint keine Gatekeeper-Warnung. Einmalig muss die Bedienungshilfen-Freigabe erteilt werden; ohne sie könnte diktiert werden, ohne dass im Feld etwas erscheint — deshalb startet der Client vorher gar nicht.

Windows 10 und neuer
Eine Datei für x64 und ARM64, Installation ins Benutzerkonto, keine UAC-Abfrage. Der Windows-Installer ist derzeit nicht signiert — SmartScreen meldet sich einmal beim ersten Start. Das ist kein Virenfund, sondern die Reaktion auf eine unbekannte Herausgeberin.

Eingerichtet in fünf Feldern
Mikrofon, Sprache, Zugangsdaten und Tastenbelegung — die Adressen tragen wir bei der Einrichtung ein. Das Passwort steht nie in der Einstellungsdatei, sondern im Schlüsselbund beziehungsweise im Windows-Anmeldeinformationsspeicher.
Worauf sich das stützt
Kein Zusatzmodul, sondern eingebaut: die Regeln stehen im Programm, die Fundstelle steht daneben.
| Grundlage | Was MedITDict daraus macht |
|---|---|
| § 203 StGB — Schweigepflicht | Wir werden als IT-Dienstleister ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 203 Abs. 3 StGB); die Erklärung gehört zur Beauftragung |
| Art. 9 DSGVO — Gesundheitsdaten | Ein Befund ist ein Gesundheitsdatum: verschlüsselte Übertragung, keine Speicherung des Audios, benannte Empfänger |
| Art. 28 DSGVO — Auftragsverarbeitung | AVV zwischen Praxis und uns; für den Spracherkennungsanbieter liegt noch keiner vor — das ist im Portal so benannt und nicht beschönigt |
| Art. 30 DSGVO — Verarbeitungsverzeichnis | Anbieter, Modell, Region und Weg sind dokumentiert und werden Ihnen für Ihr Verzeichnis offengelegt |
| Art. 32 DSGVO — Sicherheit der Verarbeitung | TLS auf allen Wegen, kein Dienst offen im Netz, Schlüssel nur für den Systembenutzer lesbar, jede Anmeldung protokolliert |
| Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO — Speicherbegrenzung | Es gibt keine Audiodatei, die aufzubewahren oder zu löschen wäre — Ton existiert nur im Arbeitsspeicher |
| § 630f BGB — Dokumentationspflicht | Der Text landet in der Akte des Praxisprogramms; MedITDict führt keine eigene Patientenakte und keinen Zweitbestand |
Was wir offen benennen
Ein Produkt für Patientendaten sollte nicht mehr versprechen, als es einlösen kann. Diese Punkte stehen auch im Handbuch — nicht im Kleingedruckten.
Kein AVV mit dem Spracherkennungsanbieter
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO liegt nicht vor. Die Zusicherung zur Nichtspeicherung stützt sich auf die öffentliche Herstellerangabe und ist bei uns genau so bezeichnet.
Windows-Installer noch nicht signiert
Dafür braucht es ein OV- oder EV-Zertifikat einer öffentlichen Zertifizierungsstelle. Eine Beschaffungsfrage, keine Entwicklungsfrage — bis dahin die einmalige SmartScreen-Meldung.
Spracherkennung braucht das Internet
Der Client arbeitet nicht offline. Fällt die Leitung aus, lässt sich nicht diktieren — dafür braucht die Praxis keinen leistungsfähigen Rechner und keine Rechenlast vor Ort.
32-Bit-Windows wird nicht unterstützt
Der Client wurde nie dafür gebaut. Eine ungetestete Architektur auszuliefern ist schlechter, als sie nicht anzubieten.
Befunde sprechen statt tippen.
Wir richten die Zugänge ein, installieren die Clients und zeigen MedITDict an einem echten Befund aus Ihrer Fachrichtung.
